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Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – BinSch-SportbootVermV

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1(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 46 – 48)


Merkblatt über das Verhalten in Schleusen

Allgemeines

Ein besonderes Erlebnis ist für den Anfänger das Schleusen.
2Das anfängliche Unbehagen lässt sich vermeiden, wenn man sich die dabei zu beachtenden Grundregeln und die praktische Handhabung vergegenwärtigt.

3In jedem Fall sind während des Schleusens Rettungswesten zu tragen.




4Grundregeln

Die Einfahrt in die Schleuse wird durch Signallichter geregelt.
5Auch nur ein rotes Licht bedeutet:

6– noch – keine Einfahrt.

7Deshalb bei Annäherung an den Schleusenbereich Fahrt verlangsamen und ggf. anhalten, und zwar spätestens dort, wo das Haltezeichen steht.

8Schleusenkammern nur auf Weisung des Schleusenpersonals befahren oder ansteuern, wenn keine Bootsschleusen vorhanden sind.

9Bei Selbstbedienungsschleusen Hinweisschilder in den Schleusenvorhäfen beachten.

10In der Regel werden Kleinfahrzeuge nicht einzeln, sondern gemeinsam mit anderen Kleinfahrzeugen geschleust.

11Werden sie zusammen mit Fahrzeugen der Großschifffahrt, z. B. Fahrgastschiffen, geschleust, fahren diese zuerst ein.


12Fahr- und Verhaltensregeln im Schleusenbereich und bei Ein- und Ausfahrt

Überholen verboten.

13Anlegestellen von Fähren und Fahrgastschiffen freihalten.

14Ausrüstungsteile binnenbords nehmen.

15Geschwindigkeit so vermindern, dass ein sicheres Abstoppen auch ohne Maschinenkraft möglich und ein Anprall an die Schleusentore oder andere Fahrzeuge ausgeschlossen ist.

16Personen, die für die Schleusendurchfahrt erforderlich sind, müssen sich vom Beginn der Einfahrt bis zur Beendigung der Ausfahrt an Deck, ggf. auch auf der Kammerwand befinden.

17Soweit einfahren und so hinlegen, dass nachfolgende Fahrzeuge nicht behindert werden.

18Als vom Oberwasser einfahrendes letztes Fahrzeug so weit vorfahren, dass ein Aufsetzen auf dem Drempel ausgeschlossen ist.

19Ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen halten.

20Festmachen bis zur Freigabe der Ausfahrt.

21Leinen so bedienen, dass Stöße gegen Schleusenwände, -tore, Schutzvorrichtungen oder andere Fahrzeuge vermieden werden.

22Fender verwenden.

23Nach dem Festmachen bis zur Freigabe der Ausfahrt Maschine nicht benutzen.

24Die Erlaubnis zur Ausfahrt wird durch grüne Lichter oder Tafeln angezeigt.

25Ist das nicht der Fall, so ist die Ausfahrt ohne besondere Anordnung des Schleusenpersonals verboten.

26Es gilt:

27Anweisungen der Schleusenaufsicht haben Vorrang!



Verhalten in der Schleusenkammer – Praxis

Aufwärtsschleusen
Fahren Sie langsam ein.
Legen Sie die Leinen jeweils um einen Poller und nehmen Sie die Enden auf das Boot zurück.
Bei Selbstbedienungsschleusen nach Hinweisen der Anzeigetafel vorgehen.
Abbildung 1 bildet zwei Personen auf einem Wasserfahrzeug und eine Person an Land ab, die in einem ersten Schritt die Leinen eines Schiffes in einer Aufwärtsschleuse jeweils um einen Poller legen.
Jeweils eine Person an Bord nimmt die vordere und die hintere Leine und holt diese beim Ansteigen des Bootes laufend dichter. Halten Sie das Boot eng an der Kammerwand. Abbildung 2 bildet zwei Personen am vorderen und hinteren Ende eines Wasserfahrzeugs ab. Jeweils eine Person bedient eine Leine, die jeweils die vordere und hintere Leine in einer Aufwärtsschleuse beim Aufsteigen des Wasserfahrzeugs laufend dichter halten.
Nach Erlaubnis zur Ausfahrt oder Hinweis auf Anzeigetafel Leinen einholen; darauf achten, dass keine Leine ins Wasser fällt und in die Schiffsschraube gerät. Langsam und vorsichtig ausfahren. Abbildung 3 zeigt das Ende des Prozesses einer Aufwärtsschleusung, die Personen an Bord holen nach Erlaubnis zur Ausfahrt die Leinen ein.


Abwärtsschleusen
Fahren Sie langsam ein. Stoppen Sie das Boot mit dem Motor.
Legen Sie die Leinen jeweils um einen Poller und nehmen Sie die Enden auf das Boot zurück.
Bei Selbstbedienungsschleusen nach Hinweisen der Anzeigetafel vorgehen.
Abbildung 1 bildet zwei Personen auf einem Wasserfahrzeug und eine Person an Land ab, die in einem ersten Schritt die Leinen eines Bootes in einer Abwärtsschleuse jeweils um einen Poller legen.
Jeweils eine Person bedient eine Leine. Während des Absinkens Leine locker laufen lassen. Abstand zum Drempel und zu den Schleusentoren halten.
Nach Erlaubnis zur Ausfahrt Leinen einholen; darauf achten, dass keine Leine ins Wasser fällt und in die Schiffsschraube gerät. Langsam und vorsichtig ausfahren.
Abbildung 2 bildet zwei Personen am vorderen und hinteren Ende eines Wasserfahrzeugs und eine Person an Land ab, die beim Absinken jeweils die vordere und hintere Leine eines Bootes fieren. Jeweils eine Person bedient eine Leine. Bei der Ausfahrt des Bootes den Abstand zum Drempel und zu den Schleusentoren halten.
Wenn Sie eine Leine mit der Hand führen, legen Sie ihr Ende immer um eine Klampe an Bord, um das Boot auch bei starker Belastung noch halten zu können: Verletzungsgefahr „Quetschungen.“ Die Abbildung gibt Hinweise für die korrekte Führung der Leine, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Wenn die Leine mit der Hand geführt wird, das Ende der Leine immer um eine Klampe an Bord, um das Boot auch bei starker Belastung noch halten zu können, legen.
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26